Fellbach wählt am Sonntag, 9. Juni 2024, einen Gemeinderat. Bei der alle fünf Jahre stattfindenden Gemeinderatswahl können Sie Fellbach aktiv mitgestalten. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderats. Keine andere politische Ebene ist so nah an den Menschen wie die Kommunalpolitik.
Eine gute Informationsquelle ist die Landesanstalt für politische Bildung. Dort gibt es einen Bereich für Gemeinde- und Ortschaftsräte.
Für eine Einführung in das Thema gibt es ein Erklärvideo, das wir empfehlen.
Das ist nicht nur für Erstwähler interessant.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, EU‐Bürgerinnen und EU‐Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Fellbach ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Rückkehrer‐Regelung
Wer das Bürger‐ und Wahlrecht in Fellbach durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder zuzieht oder seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger und sofort wahlberechtigt.
Rückkehrer, die sich erst ab dem 11.03.2024 in Fellbach mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung anmelden, können nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, sondern müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie an der Regional‐ und/oder Gemeinderatswahl teilnehmen wollen.
Das Mindestalter für die Wahl in ein kommunales Gremium wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Damit hat diese Altersgruppe in Baden‐Württemberg erstmals auch das passive Wahlrecht bei einer Gemeinderatswahl. Das bedeutet: 16-Jährige können selbst kandidieren.
Bei den Gemeinderatswahlen haben Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Zahl der Mitglieder in den Gemeinderatsgremien ist gesetzlich festgelegt.
In Fellbach werden 32 Stadträtinnen und Stadträte gewählt, also können die Wahlberechtigten 32 Stimmen vergeben.
Sie können einen der Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung (unverändert) abgeben, in diesem Fall erhält jede auf diesem Stimmzettel aufgeführte Person eine Stimme. Gleiches gilt, wenn Sie einen der Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen, z.B. mit einem Kreuz neben dem Namen der Partei oder der Wählervereinigung.
Wichtig: Bitte streichen Sie bei der Listenwahl nicht einzelne Bewerberinnen und Bewerber, weil Ihr Stimmzettel dann nicht mehr als unverändert, sondern als verändert gilt. Auf einem veränderten Stimmzettel werden nur die Stimmen für diejenigen Personen als gültig gezählt, für die Sie ausdrücklich gestimmt haben.
Sie können die Personen, denen Sie Ihre Stimme geben wollen, auf einem oder mehreren Stimmzetteln ausdrücklich als gewählt kennzeichnen. Sie dürfen jeder Person auf den Stimmzetteln bis zu drei Stimmen geben. Das „Anhäufen“ von Stimmen nennt sich „kumulieren“.
Sie können Ihre verfügbaren Stimmen auch auf Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Parteien und Wählervereinigungen verteilen. Dieses Vorgehen nennt sich „panaschieren“.
Auch hier können Sie einer Person maximal 3 Stimmen geben. Bitte notieren Sie Ihre Stimmen auf den Stimmzetteln wie oben beschrieben. Legen Sie anschließend die Stimmzettel, auf denen Sie Stimmen vergeben haben, in den dafür vorgesehenen Umschlag.
Sie möchten panaschieren, aber nur einen Stimmzettel abgeben? Auch das ist möglich. Auf jedem Stimmzettel finden Sie freie Zeilen, in die Sie die entsprechenden Namen von Personen anderer Parteien oder Wählervereinigungen eintragen können. Hinter dem Namen tragen Sie dann in das Kästchen die Anzahl Ihrer Stimmen ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie auf Ihren Stimmzetteln insgesamt maximal 32 gültige Stimmen abgeben, andernfalls ist Ihre Stimmabgabe ungültig. Das gilt auch, wenn Sie den oder die verwendeten Stimmzettel ganz durchstreichen, durchreißen oder durchschneiden. Das Heraustrennen einzelner Stimmzettel aus dem Stimmzettelblock an der Perforation ist zulässig.
Eine gute Informationsquelle ist die Landesanstalt für politische Bildung. Dort gibt es einen Bereich für Gemeinde- und Ortschaftsräte
Verantwortlich für die Gemeinderatswahl und erster Ansprechpartner ist die Stadt Fellbach. Auch dort gibt es unter dem Stichwort Wahl2024 zahlreiche Informationen auf der städtischen Homepage.
Stadträtinnen und Stadträte entscheiden über zahlreiche wichtige Themen. Dabei geht es um aktuelle Fragenstellungen aber auch ganz besonders um die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen. Wir haben ein paar Beispiele über typische Entscheidungen des Gemeinderats zusammengetragen, um zu zeigen, dass hier die Interessen der Menschen in der Stadt vertreten werden.