Wissenswertes ...

... rund um die Wahl

Gemeinderatswahl 2024

Fellbach wählt am Sonntag, 9. Juni 2024, einen Gemeinderat. Bei der alle fünf Jahre stattfindenden Gemeinderatswahl können Sie Fellbach aktiv mitgestalten. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderats. Keine andere politische Ebene ist so nah an den Menschen wie die Kommunalpolitik.

Wie können sich Erstwähler informieren?

Eine gute Informationsquelle ist die Landesanstalt für politische Bildung. Dort gibt es einen Bereich für Gemeinde- und Ortschaftsräte

Für eine Einführung in das Thema gibt es ein Erklärvideo, das wir empfehlen.

Das ist nicht nur für Erstwähler interessant. 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, EU‐Bürgerinnen und EU‐Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Fellbach ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Rückkehrer‐Regelung
Wer das Bürger‐ und Wahlrecht in Fellbach durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder zuzieht oder seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger und sofort wahlberechtigt. 

Rückkehrer, die sich erst ab dem 11.03.2024 in Fellbach mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung anmelden, können nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, sondern müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie an der Regional‐ und/oder Gemeinderatswahl teilnehmen wollen.

Wer darf gewählt werden?

Das Mindestalter für die Wahl in ein kommunales Gremium wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Damit hat diese Altersgruppe in Baden‐Württemberg erstmals auch das passive Wahlrecht bei einer Gemeinderatswahl. Das bedeutet: 16-Jährige können selbst kandidieren.

Wie füllen Sie die Stimmzettel richtig aus?

Bei den Gemeinderatswahlen haben Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Zahl der Mitglieder in den Gemeinderatsgremien ist gesetzlich festgelegt.

In Fellbach werden 32 Stadträtinnen und Stadträte gewählt, also können die Wahlberechtigten 32 Stimmen vergeben

Listenwahl

Sie können einen der Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung (unverändert) abgeben,  in diesem Fall erhält jede auf diesem Stimmzettel aufgeführte Person eine Stimme. Gleiches gilt, wenn Sie einen der Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen, z.B. mit einem Kreuz neben dem Namen der Partei oder der Wählervereinigung. 

Wichtig: Bitte streichen Sie bei der Listenwahl nicht einzelne Bewerberinnen und Bewerber, weil Ihr Stimmzettel dann nicht mehr als unverändert, sondern als verändert gilt. Auf einem veränderten Stimmzettel werden nur die Stimmen für diejenigen Personen als gültig gezählt, für die Sie ausdrücklich gestimmt haben. 

Wahl einzelner Bewerberinnen und Bewerber

Sie können die Personen, denen Sie Ihre Stimme geben wollen, auf einem oder mehreren Stimmzetteln ausdrücklich als gewählt kennzeichnen. Sie dürfen jeder Person auf den Stimmzetteln bis zu drei Stimmen geben. Das „Anhäufen“ von Stimmen nennt sich „kumulieren“.

    • Sie möchten 1 Stimme vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen ein Kreuz oder die Zahl 1.
    • Sie möchten 2 Stimmen vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 2.
    • Sie möchten 3 Stimmen vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 3.

Sie können Ihre verfügbaren Stimmen auch auf Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Parteien und Wählervereinigungen verteilen. Dieses Vorgehen nennt sich „panaschieren“.

Auch hier können Sie einer Person maximal 3 Stimmen geben. Bitte notieren Sie Ihre Stimmen auf den Stimmzetteln wie oben beschrieben. Legen Sie anschließend die Stimmzettel, auf denen Sie Stimmen vergeben haben, in den dafür vorgesehenen Umschlag.

Sie möchten panaschieren, aber nur einen Stimmzettel abgeben? Auch das ist möglich. Auf jedem Stimmzettel finden Sie freie Zeilen, in die Sie die entsprechenden Namen von Personen anderer Parteien oder Wählervereinigungen eintragen können. Hinter dem Namen tragen Sie dann in das Kästchen die Anzahl Ihrer Stimmen ein.

Bitte beachten Sie, dass Sie auf Ihren Stimmzetteln insgesamt maximal 32 gültige Stimmen abgeben, andernfalls ist Ihre Stimmabgabe ungültig. Das gilt auch, wenn Sie den oder die verwendeten Stimmzettel ganz durchstreichen, durchreißen oder durchschneiden. Das Heraustrennen einzelner Stimmzettel aus dem Stimmzettelblock an der Perforation ist zulässig.

Wo finde ich weitere Informationen?

Eine gute Informationsquelle ist die Landesanstalt für politische Bildung. Dort gibt es einen Bereich für Gemeinde- und Ortschaftsräte

Verantwortlich für die Gemeinderatswahl und erster Ansprechpartner ist die Stadt Fellbach. Auch dort gibt es unter dem Stichwort Wahl2024 zahlreiche Informationen auf der städtischen Homepage.  

 

Darum ist es wichtig wählen zu gehen

Stadträtinnen und Stadträte entscheiden  über zahlreiche wichtige Themen. Dabei geht es um aktuelle Fragenstellungen aber auch ganz besonders um die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen. Wir haben ein paar Beispiele über typische Entscheidungen des Gemeinderats zusammengetragen, um zu zeigen, dass hier die Interessen der Menschen in der Stadt vertreten werden. 

Die Fellbacher Stadträtinnen & Stadträte entscheiden für Sie und mit Mandat z.B. über  

...den Bau und die
Ausstattung von

Kindergärten, KITAS
und Schulen

...die Gestaltung unserer Stadt, über

verkehrsberuhigte Bereiche und Umbaumaßnahmen

 

...die Höhe der zu

zahlenden Grund- und
Gewerbesteuer

...den Ausbau und Förderung
des ÖPNV und das Anlegen 

von Zebrastreifen
oder Fußgängerampeln

...die Ausstattung und
Einrichtung von

städtischen Sporthallen, Sportplätzen und Freizeiteinrichtungen

...die Gestaltung und
Ausstattung von 

Grünanlagen und
Spielplätzen

...über neue Baugebiete
und den Bau bezahlbarer
Wohnungen

...die Straßenraum-
gestaltung und öffentliche Parkplätze

sowie die Erhebung bzw. Nicht-Erhebung von Parkgebühren

...die ideelle und materielle Unterstützung von

Vereinen, Kirchengemeinden und Hilfsorganisationen

....die Ausstattung unserer
Freiwilligen Feuerwehr

...Preise und Gebühren

für Kindergärten, Kitas,
der Musik- und Kunstschule,
für die Stadtbücherei

...die Schaffung bzw. Förderung

von Senioren- & Pflegeeinrichtungen

Das sind viele Punkte, die Sie ganz persönlich angehen und betreffen. Deshalb kann es Ihnen nicht egal sein, welche Personen darüber entscheiden.

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